
Optimieren Sie mit mir die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit spielt eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Diese Aufgabe ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und in der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) verankert.
Betreuungsmodelle
Grundbetreuung
Die Grundbetreuung umfasst die grundlegenden Aufgaben und Pflichten, die für alle
Betriebe gelten, unabhängig von ihrer Größe oder Branche.
Die Aufgaben, welche in der Grundbetreung enthalten sind, werden in der DGUV Vorschrift 2 – Anhang 3 näher beschrieben und sind in neun Kategorien unterteilt
Dazu gehören:
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt bei der Implementierung eines Gesamtkonzepts zur Gefährdungsbeurteilung, bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und beobachtet die gelebte Praxis und die Auswertung der Gefährdungsbeurteilung.
Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen zur
Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit fördert eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden und neuen Arbeitssystemen.
UnterstützunG BEI gRUNDLEGENDEN mASSNAHMEN ZUR aRBEITSGESTALTUNG – vERHALTENSPRÄVENTION
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Qualifizierungsmaßnahmen.
Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten
Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt bei der Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation und bei der Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung.
Des Weiteren berät die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sorgt für Kommunikation und den Austausch von Informationen im Rahem eines Arbeitsschutzausschusses.
Unterstützung bei der Berücksichtigung von Arbeitsschutzbelangen in betrieblichen Prozessen. der Organisation von arbeitsschutzspezifischen Prozessen und der Sicherstellung einer ständigen Verbesserung zählen ebenfalls zum Aufgabenspektrum der Grundbetreuung.
Untersuchung nach Ereignissen
Unter diesem Kapitel werden die Aufgabenschwerpunkte Untersuchung von Unfällen, Unfallursachen und der Vermeidung von Wiederholungen bereits geschehener Unfälle zusammengefasst.
Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät z.B. zu Rechtsgrundlagen, dem aktuellen Stand der Technik und Arbeitsmedizin.
Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von
Meldepflichten
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt bei der Dokumentation von Unfalluntersuchungen, Unterweisungen, Pflichtenübertragungen, uvm.
Des Weiteren unterstützt sie bei der Einhaltung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern.
Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit nimmt an Teambesprechungen und Betriebsversammlungen und an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten teil.
Des Weiteren bespricht er sich mit betrieblichen Vertretern in regelmäßigen ASA-Sitzungen.
Selbstorganisation
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit bildet sich regelmäßig fort und hält so ihren Wissensstand aktuell.
Sie arbeitet Hinweise und Anliegen von Mitarbeitern auf und bespricht diese, bei Bedarf, mit Vertretern der Unfallversicherungsträger oder mit Fachkräften für Arbeitssicherheit aus seinem Netzwerk.
Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
Anhang 4 der DGUV Vorschrift 2 beschreibt unverbindlich die zu berücksichtigenden Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien und Leistungen, die im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen
Aufgaben nach §3 und §6 Arbeitssicherheitsgesetz ergänzend zur Grundbetreuung betriebsspezifisch erforderlich sein können.
Weitere Aufgaben können sich anhand der betrieblichen Erfordernisse und der Gefährdungsbeurteilung ergeben.

Kompetenz
Ich habe Weiterbildungen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, zum Sicherheitsbeauftragten, zum Ersthelfer und zum Brandschutzhelfer absolviert.
Fachbereiche
Tätigkeitsschwerpunkt waren in der Vergangenheit die Automobilindustrie und Autohäuser.
Gerne übernehme ich aber auch Aufgaben in anderen Bereichen der metallverarbeitenden Industrie, der Verwaltung, der Gastronomie oder in der Warendistribution.
Fortbildungen
Fortbildungen zu folgenden Themen wurden in der jüngeren Vergangenheit absolviert:
Gehörschutz
Leitmerkmalmethode
Persönliche Schutzausrüstung
Hochgelegene Arbeitsplätze
Gefahrstoffverordnung
Prüfungen von Leitern und Tritten
Prüfungen von Regalanlagen
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Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot, das auf die Bedürfnisse und Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Kontaktieren Sie uns einfach und vereinbaren einen Beratungstermin.
Gäng Beratungs- und Prüfdienstleistungen e.K.
Steinstraße 4
66280 Sulzbach / Saar